AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.  Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Unique Service Partners AG, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ oder „USP“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Alle Aufträge werden gemäss nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Unsere Geschäftsbedingungen können jederzeit auf unserer Webseite www.unique-service.li eingesehen werden. 

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind grundsätzlich in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Digitale Zwilling (z.B. Matterport), Konzeption, Grafik, Social Media, Print und Beratung. Ebenfalls erbringt die Agentur Dienstleistungen aus den Bereichen 360° Fotografie und 360°Videoproduktionen, Luftaufnahmen mit Drohnen, 3D Produktionen und Virtual Reality. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Aufträgen, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen, sowie den Angeboten der Agentur. 

2.  Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1 Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Das kann schriftlich aber auch mündlich geschehen. Auf Grundlage dieses Briefings erstellt die Agentur ein Angebot, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen übergeben wird. Dieses Angebot wird nach Annahme durch den Kunden (auch mündlich möglich) verbindlicher Vertragsbestandteil. 

2.2 Jede aus Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. 

2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. 

3.  Urheber- und Nutzungsrechte

3.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener, schriftlicher Abmachungen bei der Agentur. 

3.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Sämtliche Ideen, Entwürfe und Arbeiten bleiben urheberrechtlich geschützt und ausschliessliches Eigentum der Agentur.

3.3 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung (Print und Online) publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung können durch eine entsprechende gesonderte, schriftliche Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4 Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen (zum Beispiel Inserate) sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

3.6 Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu. 3.7 Die „offenen“ Daten können auf Kundenwunsch zum 2-fachen Ursprungspreis gekauft werden. Mit diesem Kauf gehen auch alle Urheberrechte an den Kunden über.

 

4.  Vergütung

4.1 Es gilt die im Vertrag oder Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% zu. Pro Zahlungserinnerung wird zusätzlich, unabhängig davon ob die Zahlungserinnerung per Post oder per Mail versendet worden ist, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- erhoben. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden eine Zwischenrechnung über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein. Für vermittelte Aufträge erhält die Agentur eine Provision von bis zu 10% des Auftragsvolumens. Die Provisionsabrechung erfolgt direkt zwischen der Agentur und dem Auftragsnehmer z.B. Druckereien.

4.3 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.4 Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 10% des ursprünglichen Auftragsvolumens.

4.5 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge, verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.6 Jahresbeiträge werden in der Regel, wenn nichts anderes beschrieben wird, immer im Voraus bezahlt. Rechnungen werden monatlich oder jährlich gestellt. Auf speziellen Wunsch kann auch eine Zahlung des Gesamtbetrages vereinbart werden.  4.7 Mit den vorab gekauften Stunden aus dem Produkt FLAT, können sämtliche Agenturstunden abgegolten werden. Nicht jedoch externe Kosten oder eingekaufte Produkte oder Dienstleistungen. Diese werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. FLAT Stunden verfallen spätestens nach 3 Jahren bei Nichtbezug. Eine Rückzahlung oder Rückvergütung ist ausgeschlossen.

 

5.  Zusatzleistungen

5.1 Sämtliche im Angebot nicht aufgeführten Leistungen und zusätzliche Aufwendungen werden zusätzlich mit dem aktuell gültigen Stundenansatz nach Aufwand berechnet.

6.  Geheimhaltungspflicht der Agentur

6.1 Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie Aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

 

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.

7.2 Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

7.3 Bei Bild-, Ton- oder Videoaufträgen (auch Matterport) ist der Kunde verpflichtet, sämtliche mögliche involvierten Personen schriftlich über die geplanten Aufnahmen zu informieren, sowie das Aufnahmdatum und den geplanten Verwendungszweck der Aufnahmen bekannt zu geben. Der Kunde alleine ist für die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte Dritter verantwortlich.

 

8. Gewährleistung und Haftung der Agentur

8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, den Datenschutz, das Recht am eigenen Bild etc. und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in mündlicher oder schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Rücksprache mit dem Kunden, die Kosten hierfür der Kunde.

8.2 Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen oder Bildern enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3 Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe auf den einmaligen Ertrag der Agentur beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

8.4 Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Daten online verfügbar gespeichert werden. Die verwendeten Server können auch ausserhalb der Schweiz liegen. Eine 100%ige Verfügbarkeit der Onlineportale kann nicht gewährleistet werden. Bei kleineren Ausfällen kann deshalb die Agentur nicht auf Schadenersatz geklagt werden. Es können keine Rechte hiervon abgeleitet werden.

8.5 Nur online verfügbare Daten wie zum Beispiel 360°-3D Aufnahmen (z.B. Matterport, etc) liegen auf externen Servern. Diese können auch in den Vereinigten Staaten von Amerika liegen. Sollte wiedererwarten diese Server nicht mehr erreichbar oder verfügbar sein, so hat der Kunden einen maximalen Anspruch auf den anteiligen Jahresbeitrag welcher im Voraus bezahlt worden ist (Pro Rata Temporis). Bei temporären Serverausfällen besteht kein recht auf eine Entschädigung.

8.6 Onlinebasierte Daten sind nicht zeitlich unbegrenzt verfügbar. Bei Verträgen ohne jährliche Laufzeit garantieren wir eine Verfügbarkeit von maximal 12 Monate ab Onlinegang.

8.7 Die Agentur weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK, Pantone, RAL etc.) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner, Bildschirme…) abweichen können. Bei Farbabweichung ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen! Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und in gleichem Maße vollzogen. Um dieses zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Proof zu bestellen. Abbildungen und Ausdrucke sind unverbindlich. Aussehen oder Farbgebung können auf Bildschirmen und Drucksachen abweichen. Es können keine Rechte hiervon abgeleitet werden.

 

9. Verwertungsgesellschaften

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die SUISA selbständig zu bezahlen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9.2. Der Kunde haftet dann allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages unter Verwendung von gestellten Bildmotiven und oder Texten seitens des Kunden Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

10.  Leistungen Dritter

10.1 Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11.  Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Der Kunde hat, ohne eine anders lautende schriftliche Vereinbarung, kein Anrecht auf so genannte „offene Daten“ (z.B. aus Adobe®Indesign, Adobe®Illustrator oder Adobe®Photoshop etc.). Diese können jedoch auf Wunsch gemäss Punkt 3.7 erworben werden.

Nur online verfügbare Daten wie zum Beispiel 360°-3D Aufnahmen (z.B. Matterport, etc) können nicht für den eigenen Besitz erworben werden.

 

12.  Media-Planung und Media-Durchführung

12.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

12.2 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

 

13.  Vertragsdauer, Kündigungsfristen

13.1 Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung respektive mit Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit oder Leistung abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

 

14.  Schlussbestimmungen

14.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

14.3 Es gilt liechtensteinisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.

14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Diese Ausgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorangegangenen Versionen.

01. Januar 2023

Unique Service Partners AG                              
Obere Au 34                                     
FL- 9495 Triesen   

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